School of paws bietet Mantrailing, Social Walks und einen Gassiservice an. Mantrailing und Social Walks werden im Folgenden als Hundetraining zusammengefasst.
Der Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung haben und bei der Gemeinde ordentlich registriert sein. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein und sollte die notwendigen Impfungen haben. Bei Krankheit oder Läufigkeit muss School of paws davor darüber informiert werden. Ob eine Teilnahme möglich und sinnvoll ist, ist eine Einzelfallentscheidung.
Der Trainer kann die Nachweise zur Durchsicht jederzeit anfordern.
Teilnehmer des Hundetrainings können von diesem jederzeit ausgeschlossen werden, falls sie den Kurs zu sehr stören oder sich den Anweisungen des Trainers widersetzen.
Während des Hundetrainings gilt Leinenpflicht. Leinen dürfen nur nach vorheriger Absprache abgenommen werden.
Während des Hundetrainings und Gassiservices können Foto – und Filmaufnahmen erstellt werden, die von School of paws für Abbildungen auf der Homepage oder auf Social Media Kanälen von School of paws verwendet werden. Wer dies nicht möchte, teilt dies School of paws VOR oder gleichzeitig mit der Anmeldung mit.
School of paws als Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. School of paws haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren (Hunden) herbeigeführt werden. Jede Teilnahme an den Hundetrainings und im Gassiservice von School of paws erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Email oder WhatsApp. Bei
Neukunden müssen die ausgefüllten Vertragsunterlagen vor
Trainingsbeginn an School of paws gesendet werden. Mit dem
Zustandekommens des Vertrages stimmt der Teilnehmer den AGBs
und den Datenschutzbestimmungen zu.
Im ersten Monat nach der Anmeldung erfolgt die Bezahlung Vorab.
Ab dem zweiten Monat erfolgt die Bezahlung per Überweisung nach
einer per E-Mail versandten Rechnung am Ende jedes
Kalendermonats. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher besteht
kein Anspruch auf Teilnahme. Beim Gassiservice sind die Zeiten
im Vertrag individuell geregelt und der Platz wird reserviert.
Das Führen der teilnehmenden Hunde am Brustgeschirr ist
erwünscht. Bei Nutzung einer Schleppleine sowie auf Anweisung
des Trainers, ist das Führen am Brustgeschirr notwendig und
Voraussetzung zur Teilnahme.
Die Verwendung von Strom-, Stachel- und Endloswürgehalsbändern,
sowie die Verwendung sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel
sind gänzlich untersagt. Sollte ein Hundehalter auf diese
Hilfsmittel nicht verzichten wollen, kann er ohne
Ersatzleistung vom Hundetraining ausgeschlossen werden.
Während der Trainingsstunden können Foto- und Filmaufnahmen
erstellt werden, die von School of paws für interne Zwecke, wie
Schulungen, Seminare oder zur Abbildung auf der Homepage /
Social-Media-Seite von School of paws verwendet werden dürfen.
Bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Trainingsstunde oder
des vereinbarten Gassiservices ist der volle Preis
fällig.
Eine Absage muss 24 Stunden vorher schriftlich per E-Mail oder
WhatsApp mitgeteilt werden, ansonsten wird der volle Preis
fällig.
Alle Trainingseinheiten und Gassiservices können aufgrund mangelnder Teilnehmer, Krankheit des Trainers oder durch höhere Gewalt, abgesagt werden. In diesen Fällen wird die Stunde nicht berechnet. Bereits bezahlte Stunden werden an einem Ersatztermin nachgeholt oder zurückerstattet.
Es gibt keine Erfolgsgarantie. Der Erfolg wird durch viele
Faktoren wie Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmers
beeinflusst.
Die Treffpunkte für Hundetraining variieren und werden
rechtzeitig bekanntgegeben.
Zur Zeit der Betreuung tragen die Hunde ein gut sitzendes Brustgeschirr oder nach Absprache ein breites Halsband und eine reißfeste Leine.
Benötigt der Hund aufgrund einer Unverträglichkeit oder
Allergie spezielles Futter wird dies vom Besitzer zur Verfügung
gestellt. Ansonsten stellt je nach Absprache School of paws
oder der Besitzer das Futter. Spielzeug stellt alleine der
Besitzer.
Die Abholung der Schlüssel erfolgt nach Absprache am Standort
der Auftragserfüllung vor dem Einsatztermin, bzw. zum Termin
selbst, wenn der Kunde anwesend ist. Sollte am Ende des
Auftrages eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen,
dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z.B. bei
Einwurf in den Briefkasten, Deponierung an einem vermeintlich
sicheren Ort).
Leichte Schwankungen bzgl. der Dauer des Spaziergangs im
Gassiservice können nicht reklamiert werden. School of paws
behält sich vor, bei Hitze oder bei höherer Gewalt (Sturm,
Gewitter, Hagel, Starkregen etc.) die Betreuungszeit im
Gassiservice zu verkürzen.
Sollte School of paws im Gassiservice während der
Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für unmittelbar
notwendig erachten, so willigt der Kunde bereits jetzt ein,
dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in
tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch
entstehenden Kosten trägt allein der Kunde. Der Kunde wird
selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann School
of paws auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter
handeln.
Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden
Bestimmungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen davon nicht berührt (§ 139 BGB).
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder
ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die
dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung
entspricht.
Der Gerichtsstand ist der Sitz des zuständigen Gerichts.