Deine Hundeschule in und um Erligheim

Allgemeine geschäftsbedingungen

Leistung

School of paws bietet Mantrailing, Social Walks und einen Gassiservice an. Mantrailing und Social Walks werden im Folgenden als Hundetraining zusammengefasst.

 

Teilnahmebedingungen Hundetraining und Gassiservice

Der Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung haben und bei der Gemeinde ordentlich registriert sein. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein und sollte die notwendigen Impfungen haben. Bei Krankheit oder Läufigkeit muss School of paws davor darüber informiert werden. Ob eine Teilnahme möglich und sinnvoll ist, ist eine Einzelfallentscheidung.

Der Trainer kann die Nachweise zur Durchsicht jederzeit anfordern.

Teilnehmer des Hundetrainings können von diesem jederzeit ausgeschlossen werden, falls sie den Kurs zu sehr stören oder sich den Anweisungen des Trainers widersetzen.

Während des Hundetrainings gilt Leinenpflicht. Leinen dürfen nur nach vorheriger Absprache abgenommen werden.

Während des Hundetrainings und Gassiservices können Foto – und Filmaufnahmen erstellt werden, die von School of paws für Abbildungen auf der Homepage oder auf Social Media Kanälen von School of paws verwendet werden. Wer dies nicht möchte, teilt dies School of paws VOR oder gleichzeitig mit der Anmeldung mit.

 

Haftung

School of paws als Veranstalter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. School of paws haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren (Hunden) herbeigeführt werden.
 Jede Teilnahme an den Hundetrainings und im Gassiservice von School of paws  erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

 

Vertragsabschluss und Zahlung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Email oder WhatsApp. Bei Neukunden müssen die ausgefüllten Vertragsunterlagen vor Trainingsbeginn an School of paws gesendet werden. Mit dem Zustandekommens des Vertrages stimmt der Teilnehmer den AGBs und den Datenschutzbestimmungen zu.
Im ersten Monat nach der Anmeldung erfolgt die Bezahlung Vorab. Ab dem zweiten Monat erfolgt die Bezahlung per Überweisung nach einer per E-Mail versandten Rechnung am Ende jedes Kalendermonats. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Beim Gassiservice sind die Zeiten im Vertrag individuell geregelt und der Platz wird reserviert.


Das Führen der teilnehmenden Hunde am Brustgeschirr ist erwünscht. Bei Nutzung einer Schleppleine sowie auf Anweisung des Trainers, ist das Führen am Brustgeschirr notwendig und Voraussetzung zur Teilnahme.


Die Verwendung von Strom-, Stachel- und Endloswürgehalsbändern, sowie die Verwendung sonstiger tierschutzwidriger Hilfsmittel sind gänzlich untersagt. Sollte ein Hundehalter auf diese Hilfsmittel nicht verzichten wollen, kann er ohne Ersatzleistung vom Hundetraining ausgeschlossen werden.


Während der Trainingsstunden können Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden, die von School of paws für interne Zwecke, wie Schulungen, Seminare oder zur Abbildung auf der Homepage / Social-Media-Seite von School of paws verwendet werden dürfen.

 

Rücktritt oder vorzeitiger Abbruch des Teilnehmers

Bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Trainingsstunde oder des vereinbarten Gassiservices ist der volle Preis fällig.
Eine Absage muss 24 Stunden vorher schriftlich per E-Mail oder WhatsApp mitgeteilt werden, ansonsten wird der volle Preis fällig.

 

Rücktritt seitens School of paws

Alle Trainingseinheiten und Gassiservices können aufgrund mangelnder Teilnehmer, Krankheit des Trainers oder durch höhere Gewalt, abgesagt werden. In diesen Fällen wird die Stunde nicht berechnet. Bereits bezahlte Stunden werden an einem Ersatztermin nachgeholt oder zurückerstattet.

 

Inhalt des Hundetrainings

Es gibt keine Erfolgsgarantie. Der Erfolg wird durch viele Faktoren wie Mitarbeit und Umsetzung des Teilnehmers beeinflusst.
Die Treffpunkte für Hundetraining variieren und werden rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Inhalt des Gassiservices

Zur Zeit der Betreuung tragen die Hunde ein gut sitzendes Brustgeschirr oder nach Absprache ein breites Halsband und eine reißfeste Leine. 


Benötigt der Hund aufgrund einer Unverträglichkeit oder Allergie spezielles Futter wird dies vom Besitzer zur Verfügung gestellt. Ansonsten stellt je nach Absprache School of paws oder der Besitzer das Futter. Spielzeug stellt alleine der Besitzer.


Die Abholung der Schlüssel erfolgt nach Absprache am Standort der Auftragserfüllung vor dem Einsatztermin, bzw. zum Termin selbst, wenn der Kunde anwesend ist. Sollte am Ende des Auftrages eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen, dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z.B. bei Einwurf in den Briefkasten, Deponierung an einem vermeintlich sicheren Ort).


Leichte Schwankungen bzgl. der Dauer des Spaziergangs im Gassiservice können nicht reklamiert werden. School of paws behält sich vor, bei Hitze oder bei höherer Gewalt (Sturm, Gewitter, Hagel, Starkregen etc.) die Betreuungszeit im Gassiservice zu verkürzen.


Sollte School of paws im Gassiservice während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für unmittelbar notwendig erachten, so willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Kunde. Der Kunde wird selbstverständlich vorher informiert. In Notfällen kann School of paws auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln.

 

Salvatorische Klausel

Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt (§ 139 BGB).
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht.

 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Sitz des zuständigen Gerichts.